Ein Hängebauchschwein vor Berlin
Erfahrungen mit dem deutschen Rechtsalltag
Der 28. Juli 2006 war ein schöner und warmer Sommertag. Ich erinnere mich noch sehr genau daran. Grund dafür ist ein Vorfall, der mich bis heute (vier Jahre später) beschäftigt. Meine Wohnung befand sich in Berlin-Buckow, am südlichen Stadtrand von Berlin. In den frühen Abendstunden verspürte ich den Wunsch nach einer Abkühlung in einem Badesee. So fuhr ich mit meinem PKW zu einem kleinen See in der Nähe der Ortschaft Mittenwalde. Am nächsten Tag sollte ich zu einer beruflichen Fernreise nach Südostasien aufbrechen. Die Taschen waren bereits gepackt. Gute Voraussetzungen, um die letzten Stunden in Deutschland ohne Stress zu genießen. Ich erfrischte mich ausgiebig und schwamm lange Bahnen in dem See. Dann machte ich mich wieder auf den Heimweg nach Berlin. Es muss kurz nach 22.00 Uhr gewesen sein. Der Tag wich endgültig der sommerlichen Nacht. Das letzte graue Abendlicht lag noch verhalten über den brandenburgischen Alleen und Feldern. Plötzlich – auf der Landstraße zwischen Kleinziethen und Großziethen – rannte etwas vor meinem PKW auf die Straße. Es ging alles so schnell, ich bremste, doch schon knallte es. Dem folgte unmittelbar ein schreckliches Quieken. Ich hatte ein Schwein erfasst, das sich durch den frontalen Aufprall mit meinem Fahrzeug vor meinen Augen mehrfach in Fahrtrichtung überschlug. Am Straßenrand blieb es zuckend und mit dem Tode ringend liegen und versuchte vergeblich, sich mit den Hinterbeinen aufzurichten. Ich wusste sofort, es muss schwer verletzt sein. Auch sah ich gleich, dass es sich dabei um kein gewöhnliches Schwein handelte. Es war weder ein Wildschwein noch hatte es das Aussehen von einem deutschen Hausschwein. Vor mir lag ein asiatisches Hängebauchschwein. Ich kenne solche Schweine von meinen vielen Reisen nach Südostasien. Sicherlich sind sie nicht all zu oft unterwegs in Deutschland und vor den Toren Berlins.
Weniger als zehn Minuten später war die Polizei aus Schönefeld schon zur Stelle. Diese wiederum rief gleich einen Jäger herbei. Der kam ebenfalls in wenigen Minuten und erlöste das Tier mit einem gezielten Schuss von seinen Qualen. Alles sah danach aus, als ob die beiden Beamten die Sache zunächst als einen Wildunfall ins Protokoll aufnehmen wollten. Plötzlich zweifelte aber einer der beiden Uniformierten. Das Schwein sieht nicht wie ein Wildschwein aus, meinte er. Außerdem hat es eine Marke am Ohr. Nein, als Wildunfall könne man das nicht aufnehmen. Ich zuckte stumm mit meinen Schultern, mich der Situation ergebend. Dann bekam ich eine Durchschrift vom Protokoll und durfte weiterfahren. Offensichtlich ist es ein erheblicher Unterschied für die Versicherung, ob das Schwein wild oder nicht wild ist. Im letzten Fall muss es also einen Besitzer und dieser wiederum eine Versicherung haben. Während ein Wildunfall über die eigene Teilkasko geltend gemacht werden könnte.
Ich erklärte rasch den Vorfall meiner Frau. Sie sollte sich in den nächsten Tagen und Wochen um diese Angelegenheit kümmern, während ich in Südostasien war. Am nächsten Morgen saß ich also im Flugzeug und hatte keine Zweifel daran, dass bis zu meiner Rückkehr die Sache abgeschlossen und mein PKW wieder repariert worden sei.
Doch weit gefehlt. Als ich sechs Wochen später von meiner Reise nach Deutschland zurückkehrte, war mein schwarzer CLK so verbeult, wie ich ihn zurücklassen musste. Meine Frau hatte sich sehr wohl intensiv um die Regulierung bemüht. Auch die Polizei ermittelte schon tags darauf die Halterin des Hängebauchschweins. Und diese wiederum besaß eine Versicherung. Alles schien klar und eindeutig.
Meine Frau stellte den Wagen gleich am Montag nach dem Unfall einer Berliner Mercedes Werkstatt vor. Diese bezifferte den Schaden in einem Kostenvoranschlag auf rund 2000,- €. Sie warteten nur noch auf die Reparatur-Freigabe durch die Versicherung. Doch die erfolgte nicht. Auf die wiederholte Nachfrage bei der Versicherung wurde meiner Frau zur Auskunft gegeben, dass die Schadensregulierung in diesem Fall nicht sicher wäre. Die Verantwortung ihrer Versicherungsnehmerin, ja sogar die Beteiligung dieses Schweins, wurden bezweifelt.
Wie sich herausstellte hatte Frau S. – die Halterin des Hängebauchschweins – ihrer Versicherung und der Polizei erklärt, dieses sei ihr angeblich kurz vor dem Unfall gestohlen worden. Somit ist sie und ihre Versicherung nicht mehr dafür verantwortlich. Auch gab sie an, sie habe das Schwein mit seinem zweiten Artgenossen am Unfalltag noch kurz vor 22.00 Uhr in dem verschlossenen Schweinekoben gesehen, bevor sie nach Hause fuhr. Es muss also gestohlen worden sein. Eine andere Erklärung gebe es nicht, unterstrich sie, als ich mit ihr telefonierte. Denn die Schweine, so der Tenor von Frau S., können sich ja nicht selbst den Schweinekoben und zudem noch das Tor des Tiergeheges öffnen. Als ich versuchte mit meinen Fragen etwas nachzubohren, wurde Frau S. mehr und mehr schroff und ungehalten. Das Gespräch war zu Ende und ich schaute verdutzt aus der Wäsche.
Damit entwickelte sich die ganze Angelegenheit zur Rechts-Posse, die sich über zwei gerichtliche Instanzen und eine Dauer von vier Jahren hinzog. Als erstes drängte sich natürlich die Frage auf, welchen Nutzen hat Frau S. davon, wenn das Schwein wie behauptet gestohlen worden sei. Eigentlich könne ihr das ja egal sein, denn sie hatte ja ihre Versicherung. Ich stellte Recherchen an und befragte Anwohner im nahe gelegenen Dorf. Dabei fand ich heraus, dass dies nicht der erste von ihren Tieren verursachte Schadensfall war. Ihre Pferde hatten auch schon unvorgesehene Spaziergänge durch fremde Gärten und Salatblätter gemacht. Ja, Frau S. bestätigte mir sogar selbst bei dem erwähnten Telefonat, dass es frühere Schadensfälle gegeben hatte. Damit wurde offensichtlich, dass sie ihre Versicherung quasi durch Schutzbehauptungen schonen wollte, um nicht gekündigt zu werden. All ihre Geschichten, von denen ich zum Teil noch berichten werde und die kuriose wie auch seltsame Ausmaße annahmen, wurden durch Zeugenaussagen der Unmöglichkeit überführt. Das Amtsgericht Königs Wusterhausen, dass eine klare und rasche Entscheidung hätte treffen können, beschäftigte sich jedoch minutiös mit diesem Fall, nachdem ein beim ersten Gerichtstermin angestrebter Vergleich – zu dem die gegnerische Anwältin sogar schon zugestimmt hatte – auf Grund der störrischen Haltung der Versicherung wieder platzte. Auch das Amtsgericht hatte vermutlich noch keinen Fall mit einem asiatischen Hängebauchschwein. Der Richter nutzte die Möglichkeit und schien alles ganz genau wissen zu wollen. Alle Beteiligten ereiferten sich in Folge – gewollt oder auch nicht – als Sachverständige in Schweinefragen. Natürlich verlief alles auf meine Kosten, die ich ja als Kläger zu verauslagen hatte. Immerhin leben wir in einem Rechtsstaat. Mein Anwalt gestand mir sogar, dass er fürchte, die Sache könnte für mich verloren gehen.
Sofern die Diebstahlsgeschichte stimme, muss gemutmaßt werden, dass die Zeitspanne zwischen dem Diebstahl und der Flucht des Schweins – mit dem Ziel heimisches Gehege (Laufrichtung des Schweins beim Unfall) – nur etwa zehn bis maximal fünfzehn Minuten betrug. Länger geht es nicht, da die Diebe ja sonst bei einem früheren Eintreffen am Tiergehege auf die Halterin gestoßen wären. Und gegen 22.10 Uhr kam es ja dann schon zu der beschriebenen Kollision mit meinem PKW. Dass alles wäre weltrekordverdächtig oder auch ein neuer Beitrag für die TV-Show „Wetten das“. Denn einen ausgewachsenen Keiler von 90 Kilo in wenigen Minuten stehlen und abtransportieren, dürfte schon einiges an Aufwand erfordern, noch dazu in der fortgeschrittenen Dämmerung und aus einem – laut Aussage von Frau S. – vorbildlich verschlossenem Gehege. Ich stellte mir das alles bildlich vor, wie das Schwein sich gegen die Diebe wehrt, wie es strampelt und quiekt. Ich bin selbst auf dem Land groß geworden und habe als Kind manches mal erlebt, wie mühselig und überraschungsreich die Bauern ihre größeren Tiere verluden. Denn die machten mit vorliebe alles andere, als auf das Fahrzeug zu steigen. Es müssen also professionelle Schweinediebe am Werk gewesen sein. Doch das Tier entwischt ihnen wieder und macht sich auf den Heimweg über die Felder und Straßen, wobei also auch noch einmal Zeit verstreicht.
Für die Versicherung kam die Diebstahlsgeschichte natürlich sehr gelegen. Sie stellte den Schaden sogar insgesamt in Zweifel und verlangte erst einmal ein Gutachten. Die Kosten dafür hätte ich natürlich selbst zu tragen, solange nichts bewiesen ist. Ich war von meiner Asienreise zurück und stellte den Wagen einem Sachverständigen vor. Der kam auf einen Schadenssumme von rund 2500,- €. Die Kosten für das Gutachten betrugen 400,- €. Später wurde mir von der Gegenseite unterstellt, der Schaden an meinem Fahrzeug könne auch andere Ursachen haben. Denn immerhin hätte ich den Wagen erst über sechs Wochen nach dem Unfall einem Sachverständigen vorgestellt. Ganz abgesehen davon, dass ich ja selbst nicht in Deutschland war und meine Frau ihren eigenen PKW besitzt und sicherlich kein Interesse hatte, mit meinem beschädigten Wagen umher zu fahren, muss man sich das einmal genau vergegenwärtigen. Die Versicherung hat das Recht die Übernahme der Gutachterkosten abzulehnen, wenn ich selbst, ohne Aufforderung der Versicherung, ein solches Gutachten erstellen lasse. Nach sechs Wochen verlangt sie schließlich ein Gutachten. Doch jetzt wird mir unterstellt, der Schaden könne inzwischen auch andere Ursachen haben.
Frau S. blieb auch vor Gericht beharrlich bei ihrer Diebstahlsversion. Andere Menschen würden ihr angeblich Böses wollen. Ich erkannte meine missliche Lage und begab mich auf Zeugensuche. Rasch wurde ich zu meinem Glück fündig. Anwohner und Anlieger pusteten kopfschüttelnd, als sie die Hintergründe meiner Recherchen erfuhren.
„Vorbildlich verschlossenes Gehege… das ich nicht lache“, meinte eine Frau über den Gartenzaun gelehnt dazu.
„Die Tiere von Frau S. waren nicht nur einmal, sondern häufig draußen unterwegs. Es sei nur nie etwas schlimmeres passiert“, so die wörtliche Aussage eines andern Zeugen, der seinem Hobby der Modellfliegerei in dieser Gegend regelmäßig nachging. Ein Mitarbeiter eines Landwirtschaftsbetriebes erinnerte sich, dass die Pferde von Frau S. schon mehrfach durch seine Anlage gelaufen waren und dabei die Pflanzungen beschädigt hatten. Ja, es war sogar zu erfahren, dass es auch an einem anderen Ort, an dem Frau S. zwei Jahre zuvor ihr Gehege hatte, mehrmals Ärger mit ihren Tieren gegeben hatte. Inzwischen hatte sie aber auch dieses Gehege aufgeben.
Frau S. benannte mehrere Zeugen, die bestätigen sollten, dass sich die Schweine am Unfalltag im verschlossenen Koben befanden und dass sich ihre Anlage insgesamt in einem vorbildlichen Zustand befand, mit Absperrungen aus Holz und Metall, mit Elektrozäunen, mit Gräben und mit verschlossenen Toren. Es sei also unmöglich, dass ihre Tiere dort entweichen können, und wenn, dann nur durch einen Diebstahl. Ihre Anwältin verstand ihr Handwerk und schmückte die Informationen ihrer Mandantin eloquent mit ihren eigen Worten aus. Ein unbedarfter Zuhörer hätte unweigerlich den Eindruck eines Hochsicherheitstraktes von dem Gehege erhalten.
Es kam zum dritten Gerichtstermin. Dabei war auch einer der Polizeibeamten geladen. Was dieser zu sagen hatte, konnte weder Frau S. noch ich ahnen. Niemand im Gerichtssaal wusste bislang davon. Für mich war es ein großes Glück. Dieser Polizeizeuge hatte sich schon unmittelbar nach dem Unfall mit seinem Kollegen zu ihrem Gehege aufgemacht. Er wusste, dass es ein solches Gehege in dieser Gegend gab und wollte es damals gleich in Augenschein nehmen. Mit starker Taschenlampe stand er vor dem Tor. Dieses stand weit offen. Zwei Schafe spazierten ihm frank und frei entgegen. Auch um den Schweinekoben lief er herum. Neben der Suhle lag nur ein Schwein. Eine Bohle des Kobens war durchgebrochen. Platz genug für ein Schwein, um dort hindurch zu schlüpfen. Insgesamt machte die Anlage einen sehr maroden Eindruck.
Am folgenden Morgen besuchte eine Polizeikommissarin das Gehege erneut. Jetzt traf sie auch Frau S. an, die ihr bestätigte, dass eines ihrer Schweine fehle. Kurze Zeit später holte die Tierhalterin ihr totes Schwein vom Straßenrand ab.
Frau S. und ihre Anwältin kämpften vor Gericht mit ganz unterschiedlichen Aussagen, besonders, je mehr sie spürten, dass ihnen die Fälle davon schwammen. Ich würde es als einen heimtückischen Cocktail, gemischt mit Bauernschläue und den eloquenten Beigaben eines Advokates bezeichnen. Einmal hieß es von ihnen, dass Schwein sei ja mit seiner Schulterhöhe viel zu klein, als dass es einen solchen Schaden in der Höhe der Stoßstange hätte anrichten können. Fast lag die Vermutung nahe, dass es eigentlich unter meinem Fahrzeug hätte hindurchrutschen können. Dann hieß es aber wieder, dass der Schaden bei einem wie von mir geschilderten Zusammenprall hätte viel größer sein müssen, auch bei einem Mercedes. Es wurde also alles versucht, Zweifel an den tatsächlichen Begebenheiten zu sähen.
Die Aussagen der von Frau S. benannten Zeugen, die eigentlich als Unterstützung für ihre eigene Darstellung dienen sollten, brachen jedoch immer mehr in sich zusammen und richteten sich sogar gegen sie selbst. Meine Zeugen dagegen wurden nicht einmal mehr alle angehört. Für das Amtsgericht war die Sache klar. Ich bekam Recht, in vollem Umfange und Frau S. wurde verurteilt.
Geschlagen gaben sie und ihre Versicherung sich damit aber noch lange nicht. Zum ganzen Kuriosum passt, dass zwei Tage nach der Urteilsverkündung der Richter aufgeregt bei meinem Anwalt anrief. Er habe ein falsches Urteil gesprochen, erklärte er. Da ich selbständig bin, hätte er nicht die Mehrwertsteuer mit in die Schadenssumme hinein nehmen dürfen. Mein Anwalt griff sich an den Kopf.
„Das passt zu diesem Fall. Einen solchen Fall habe ich noch nie in meiner gesamten Berufspraxis erlebt.“
Es kam was kommen musste. Frau S. und ihre Anwältin gingen in die Berufung. Das Landgericht Potsdam war von nun an in zweiter Instanz zuständig. Doch die Gegenseite beklagte nicht nur die Sache mit der Mehrwertsteuer. Jetzt gab es eine neue Überraschung. Frau S. behauptete plötzlich, das fragliche Schwein – welches Frau S. ja am Tag nach dem Unfall von der Straße abgeholt habe – habe angeblich kein Einschussloch gehab (was natürlich zum jetzigen Zeitpunkt niemand mehr nachprüfen konnte). Somit liegt wohl der Schluss nahe, dass es sich bei dem verunfallten Schwein um ein anderes und nicht um das ihre handeln würde. Vielleicht hatte ich es ja auch dorthin gelegt. Oder vielleicht fallen asiatische Hängebauchschweine im Umland von Berlin einfach so vom Himmel. Außerdem bemühte sich die Gegenseite auch wieder verstärkt darum, ihr Hängebauchschwein als ein Minihausschwein zu bezeichnen. Womit also ein verniedlichender Eindruck erzeugt werden sollte, verbunden mit dem Zweifel, dass ein solches Minihausschwein keinen Schaden wie den an meinem Fahrzeug verursachen könne. Verglichen mit einem ausgewachsenen deutschen Hausschwein ist dieses in der Tat kleiner. Doch wer schon einmal einen Unfall mit einem Wildschwein hatte, der weiß, welche erheblichen Schäden dabei entstehen. Dieses sog. Minihausschwein war mit einem Wildschwein von der Körpermasse durchaus vergleichbar.
Kurz und gut, die Sache verkomplizierte sich weiter. Das Landgericht Potsdam folgte zwar nicht der Geschichte mit dem fehlenden Einschussloch. Doch es ging auf den vorgebrachten Zweifel zur Schadenshöhe ein. Ein neues Gutachten wurde gefordert. Dieses sollte quasi ein Gutachten über das Gutachten werden. Ein spezielles Sachverständigenbüro sollte ermitteln, ob die im ersten Gutachten aufgeführte Schadenshöhe bei diesem Unfall in dieser Höhe möglich sei. Ein Professor R. wurde mit dem Beweisverfahren beauftragt. Für dieses neue Gutachten wurde ich aufgefordert, einen Auslagenvorschuss in Höhe von 1400,- € bei der Gerichtskasse einzuzahlen. Die Gesamtkosten dafür wurden mit 2200,- € beziffert.
Entrüstet schrieb ich im Mai 2009 an meinen Anwalt:
„Ich brauche Ihnen sicher nicht zu erklären, dass ich über den Fortgang der Dinge absolut verärgert bin. Nach den vielen ergebnislosen Monaten und einer (Zitat Sachverständigenbüro) ‚ersten Durchsicht der Unterlagen’ gibt es im Prinzip kein anderes nennenswertes Ergebnis als jenes, dass noch mehr Vorschuss von mir verlangt wird. Ich betrachte dies als Abzocke, die in keiner Verhältnismäßigkeit steht. Auch kann ich das mit meinem Rechtsempfinden nicht mehr nachvollziehen. Die Beklagte bestreitet die Höhe des Gutachtens, so wie sie von Anfang an grundsätzlich alles bestritten hat, was nicht angenagelt werden kann. Wo doch jeder kleine Unfall beim Ein- bzw. Ausparken bekanntlich oft schon ähnliche Kosten verursacht. Warum muss die Beklagte nicht für die neuen Gutachterkosten aufkommen, wo doch sie für den Unfall verantwortlich ist und es auch ein Urteil dazu gibt? Warum kann sie sich gemütlich und kostenfrei zurücklehnen und die Zeit mit ihren offenkundig gewordenen Lügen für sich arbeiten lassen? Ihre Versicherung im Hintergrund reibt sich die Hände. Während ich als Geschädigter mehr und mehr Vorschüsse bezahlen muss. Warum fehlt hier dem Landgericht die einfache Vorstellungskraft, dass dieser Unfall mindestens so erhebliche Schäden hervorrufen musste, wie Wildunfälle mit Wildschweinen? Da bräuchte man auch nur einmal die Versicherer fragen. Bei einem Unfall mit einem Wildschwein vor einigen Jahren mit meinem Mazda konnte ich das Fahrzeug anschließend auf den Schrottplatz stellen. Jeder Polizeibeamte, der mit Unfällen zu tun hat, wird bestätigen, welch hohe Schäden beim Zusammenprall mit Wildschweinen verursacht werden, und diese sind oft noch einige Kilo leichter als dieses niedliche ‚Minihausschwein’ der Beklagten. Die angekündigten neuen Gutachterkosten in Höhe von 2200,- € übersteigen meine Vorstellungskraft. Die ganze Sache ist ohnehin eine Absurdität und entwickelt sich als solche weiter. Wer bestreitet denn dann als nächstes das Gutachten des Gutachters des Gutachters?“
Die Monate vergingen. Im September 2009 war es endlich soweit. Das neue Gutachten lag vor. Es hatte die Stärke einer dicken Illustrierten und auch fast so viele Seiten und Fotos. Die Art und Weise, wie es entstanden war und was es zeigte, ist jedoch ziemlich makaber. Tote Tiere, z.B. Rehe, wurden an Bäume gehangen. Mit alten Pkws fuhr man gegen diese Tiere und fotografierte und vermaß das Ergebnis von allen Seiten. So wurde also verifiziert, welcher Schaden an meinem Fahrzeug entstanden sein könnte. Was für ein Aufwand und in welcher Relation!
Das neue Gutachten bestätigte schließlich die Schadenshöhe aus dem ersten Gutachten aus technischer Sicht, was natürlich noch keinen Beweis für den Tathergang darstellte, denn diesen könne man ja damit nicht rekonstruieren. Dies war für mich dennoch ein Erfolg. Aber eine kleine Formulierung ließ die Gegenseite wieder gegen mich aktiv werden. Im neuen Gutachten hieß es an einer Stelle, dass an Hand der Unterlagen vom alten Gutachten von Vorschäden an dem Fahrzeug ausgegangen werden muss und man nicht wisse, wie weit diese zum Umfallzeitpunkt beseitigt waren. Klar, dass genau an der Stelle die Gegenseite voll einstieg. Zum Glück hatte ich aber noch die alte Rechnung. Ich hatte meinen Wagen seinerzeit erst zwei Wochen vor dem Unfall mit dem Hängebauchschwein aus einer Karosserie- und Lackierwerkstatt abgeholt.
Im Dezember 2009 erging schließlich das Urteil beim Landgericht Potsdam. Es gab mir auch in zweiter Instanz Recht. Ohne Mehrwertsteuer. Doch von meinem zu erstattenden Geld, dass sich inklusive aller Auslagen, Prozesskostenvorschüsse, Gutachterkosten, Zeugenvorlagen, Rechtsanwaltsvorschüsse, Reparaturkosten usw. auf einen Betrag von über 6000,- € summiert hatte, habe ich bis heute (August 2010) noch keinen Cent gesehen. Nun klemmt es wohl an den gerichtlichen Bearbeitungszeiten im Kostenausgleichverfahren, welches vom Amtsgericht Königs Wusterhausen erbracht werden muss. Hoffentlich gibt es die Versicherung noch, wenn schließlich das Kostenausgleichsverfahren fertig gestellt und mein Geld überwiesen werden soll.
Für die Zukunft würde ich vorziehen, Hängebauchschweinen nur noch in Südostasien zu begegnen.
Bernd Bieder
Aktualisiert am 9. Juli 2011
Schlagwörter: Recht

